SchnittschutzstiefelDer Schnittschutz im Schuhwerk für die Waldarbeiter wird nach der EG-Richtlinie 89/686/EWG der Kategorie II zugeordnet und muss seit dem 1. Juli 1995 CE- gekennzeichnet sein, d.h. der Hersteller ist verpflichtet, eine EG-Baumusterprüfung bei einer notifizierten EG-Prüfstelle durchzuführen. Schnittschutzstiefel sind in folgende Klassen eingeteilt.
Schutzklasse 1 (entspricht 20 m/s Kettengeschwindigkeit)
Schutzklasse 2 (entspricht 24 m/s Kettengeschwindigkeit)
Schutzklasse 3 (entspricht 28 m/s Kettengeschwindigkeit)
Schutzklasse 4 (entspricht 32 m/s Kettengeschwindigkeit)
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